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Portrait


Die Geschichte der Hübner geht auf die frühere Überlassung von Hubhöfen durch das Kloster Seligenstadt, sowie den Stift St. Peter und Alexander in Aschaffenburg, an die Bauern von Stockstadt zurück.

Die Hübnerschaften bestehen aus der Oberhübnerschaft und der Unterhübnerschaft.

Beide Hübnerschaften werden vom Hübnerausschuß vertreten. Der Hübnerausschuß besteht aus dem Oberhübnervertreter, dem Unterhübnervertreter und 5 Ausschußmitgliedern.

Die Hübnerschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechts und unterliegen der Aufsicht des Landratsamtes Aschaffenburg.

Die Geschäfte werden vom Waldvorstand geführt. Dieser setzt die Beschlüsse des Hübnerausschusses um und hat gegenüber dem Personal Weisungsbefugnis. Vertreter des Waldvorstandes ist der 2. Waldvorstand.

Die Beschlüsse des Hübnerausschusses sind an die gemeinsame Satzung der beiden Hübnerschaften gebunden.

Jährlich werden zwei Vollversammlungen mit Beteiligung aller Hübner abgehalten, in denen die Hübner über die laufenden Geschäfte informiert und durch die Satzung vorgegebene Beschlüsse gefasst werden.

Seit 1959 haben die Hübner ihre über Jahrzehnte erkämpfte Selbstverwaltung zurück erhalten. Im Mai 2009 feierten wir eine Woche lang "50 Jahre Selbstverwaltung" mit einem Waldfest mit Kohlemeiler.

Seit Juni 2007 sind wir durch PEFC zertifiziert und haben uns somit zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung selbstverpflichtet.  

 

Seit einer zufälligen Entdeckung im Herbst 2013 können wir uns als "Heimat des ersten deutschen Weihnachtsbaumes" bezeichnen.