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Achtung!!

Rauchen und offenes Feuer sind im Hübnerwald weiterhin strengstens verboten!!

Bei Nichtbeachtung erfolgt Strafanzeige

 

Hübnereinschlag 2023/2024

 In Bearbeitung

 

 

 

65 Jahre Selbstverwaltung und 1000 Jahre Stockstadt

 

 Wir veranstalten im Zuge 65 Jahre Selbstverwaltung und 1000 Jahre Stockstadt einen Fotowettbewerb zum Thema "Augenblicke im Hübnerwald"

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung.

 

Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb „Augenblicke im Hübnerwald“

Teilnahmebedingungen
Die Hübnerverwaltung startet einen Fotowettbewerb und sucht die schönsten Aufnahmen zum Thema „AUGENBLICKE IM HÜBNERWALD“.  Beim Pilze sammeln, beim Tiere beobachten oder ganz spontan, beim Spazieren gehen. Eine besondere Lichtstimmung am Morgen, Sonnenstrahlen zwischen alten Eichen, Spinnennetze im Herbstnebel. Es gibt viel zu entdecken und wir freuen uns auf Ihre Augenblicke im Hübnerwald.

 

Mitmachen ist ganz einfach und es gibt tolle Preise zu gewinnen.

 

 Teilnahme:
Am Wettbewerb können sich Amateure und Hobbyfotografen beteiligen, indem sie ein Foto eines selbstfotografierten Bildes (bis zu 3 Fotos, max. 10MB je Foto im Dateiformat JPEG) über die Mailadresse huebner.stockstadt@t-online.de der Hübnerverwaltung mit dem Betreff „ Fotowettbewerb“, unter Angabe des Namens und der Anschrift, einreichen. Mit der Einreichung der Fotos erklärt sich der Teilnehmer mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Dabei muss eine Version jedes übersandten Bildes in Originaldateigröße vorliegen, die der Veranstalter gegebenenfalls für die Veröffentlichung vom Teilnehmer anfordern kann.

Die Teilnahmephase des Fotowettbewerbs erstreckt sich bis zum 31. März 2024, 12 Uhr.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. 

Gewinnerbekanntgabe und Zuweisung der Gewinne:
Es entscheidet eine Jury über die Gewinner. Die Gewinner des Wettbewerbs werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert und erklären sich mit Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen damit einverstanden, dass ihre Namen auf den Webpräsenzen der Hübnerverwaltung veröffentlicht werden dürfen. Das Veröffentlichen von Fotos im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen erfolgt unentgeltlich.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Übertragung, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt (innerhalb Deutschlands) der Veranstalter. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

 Bildrechte:
Mit der Einreichung bestätigt der Teilnehmer, dass er der Urheber der übersandten Bilder ist und damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte an den Fotos verfügt. Der Teilnehmer bestätigt weiterhin, dass die von ihm übersandten Fotos frei von Rechten Dritter sind; insbesondere, dass sämtliche erkennbaren abgebildeten Personen mit den genannten Nutzungen einverstanden sind und dass Schutzrechte Dritter durch diese Nutzungen nicht verletzt werden. Schon jetzt stellt der Teilnehmer den Veranstalter gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei. In Verbindung mit der Veröffentlichung von eingereichten Fotos seitens des Veranstalters wird stets der vollständige Name des Teilnehmers als Urheber genannt.

Die Hübnerverwaltung erhält das nicht ausschließliche Recht, die Fotos zeitlich unbefristet und räumlich unbegrenzt unwiderruflich für die Berichterstattung über das Gewinnspiel zu nutzen und hierfür zu bearbeiten. Dies schließt die Präsentation in Ausstellungen, die Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters und in sozialen Netzwerken sowie Printmedien mit ein.

 Ausschluss vom Gewinnspiel:
Die Hübnerverwaltung behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn die eingereichten Fotos gegen geltendes Recht oder den guten Geschmack verstoßen. Dies gilt ebenfalls bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen bei unlauterem Handeln, bei Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen, sowie bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Einreichung der Fotos.

 Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Es steht allen Teilnehmern jederzeit frei, per Widerruf unter 
huebner.stockstadt@t-online.de von der Teilnahme zurückzutreten

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ausschließlich im Rahmen des Forowettbewerbs und den o.g. Veröffentlichungen gespeichert und nach Zweckerreichung wieder gelöscht werden

 Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der verwendeten Applikation. Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück und Erfolg wünscht das Team der Hübnerverwaltung.

 

 

 20.000 Euro für Klimaschutz mit starken Wurzeln

Die Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg eG spendet im Rahmen der bundesweiten Klima-Initiative „Morgen kann kommen“ über 4.500 Bäume für das Projekt „Waldwende“ im Hübner-Wald in Stockstadt am Main

Aschaffenburg, Juli 2023 – 20.000 Euro übergaben Steven Müller und Jürgen Beck im Namen der Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg eG an die Hübner-Verwaltung Stockstadt. Peter Hell, Matthias Keimig, Simon Stumpf und Förster Frank Wienand nahmen die Spende dankend entgegen. Die Hübner-Verwaltung wird das Geld für das Projekt „Waldwende“ verwenden. Dabei geht es um die Aufforstung von Frei- und Unterbauflächen im „Hübner-Wald“ für einen klimagerechten, robusten und zukunftsfähigen Umbau.

„Ich bin betroffen von den Schäden durch den Klimawandel und gleichzeitig begeistert von der professionellen Arbeit der Hübner. Dieses Projekt entspricht unserer genossenschaftlichen DNA und unserem Nachhaltigkeitsleitbild. Mit dieser Förderung pflanzen wir gemeinsam die Zukunft und tragen dazu bei, den Wald als natürlichen CO2-Speicher zu erhalten“, so Steven Müller.

Die Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg eG geht für zunächst drei Jahre eine Partnerschaft für das Projekt „Waldwende“ ein. Sie ermöglicht den Waldbesitzern einen schnelleren, flexibleren und nachhaltigeren Waldumbau. Außerdem unterstützt die Bank die Aufforstung mit ihrem EnergiesparKredit. Pro 1.000 Euro Kreditsumme fließt ein Euro in die Neupflanzung von Bäumen.

Was einer nicht schafft, das schaffen viele! Das gilt auch für die ökologische Nachhaltigkeit. Ob als Naherholungsgebiet, Lebensraum für Tiere und Pflanzen oder CO2-Speicher: Der deutsche Wald erfüllt eine Vielzahl (lebens-)wichtiger Funktionen. Deshalb engagiert sich die Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg eG schon seit vielen Jahren in verschiedenen lokalen Klimaschutzprojekten. Ziel ist es, einen aktiven Beitrag zu leisten und das Umweltbewusstsein von Jung und Alt zu fördern.

In diesem Jahr wurde der Betrag für die Bepflanzung der durch Trockenschäden und Käferbefall betroffenen Fläche in der Abteilung „Molkenbrunn“ und zum Unterbau in der Abteilung „Dunggrube“ verwendet.

Die Hübnerschaften Danken der Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg eG für ihren Beitrag zur Erhaltung unserer Wälder.

Zu diesem Thema soll noch in diesem Jahr ein Imagefilm gedreht werden, der die Pflanzaktion zeigt. Er wird dann im Vorspann der hießigen Kinos gezeigt werden.

 

  

Die Brennholzvergabe nach tel. Vereinbarung wieder möglich.

Brennholzaufbereitung in Selbstwerbung ist nur vom 1. September bis zum 30. April möglich.

In der Zeit vom 1. Mai bis zum 31. August ist die Hiebsruhe einzuhalten!!

Ab sofort ist wieder Brennholz verfügbar, solange Vorrat reicht:

Selbstwerberlose Nadelholz, sowie gerücktes Nadelholz, Baumfallende Länge.

Bitte Termine im Büro vereinbaren.


Für eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an das Hübnerbüro Tel. (06027-1433)

  

Fronstunden


 Fronstunden ( 8 Std. Oberhübner- 4 Std. Unterhübner) können während des gesamten Jahres, auch unter der Woche, abgeleistet werden.

 

 Bitte die Anordnungen des Forstpersonals unbedingt einhalten!!

     Anmeldung unter  01717078152 erforderlich. 

 

Fronstunden sind unter der Woche (mind. zwei Personen) sowie jeden Samstag bis einschließlich 28.10.2023 jeweils nach Voranmeldung bei Herrn Wienand, Tel: 0171/7078152 möglich.

Die Fronstunden für 2023 müssen bis spätestens 28.10.2023 gemacht sein!

Keine Fristverlängerung!

 

Nächste Samstagtermine für 2023:   

 

 

Holzplatznutzer

 
Bitte markieren Sie Ihre Holzstapel mit der Anteilschein-Nummer.

Die Wege und der zugewiesene Holzplatz sind von Unkrautbewuchs freizuhalten.

Die Lagerflächen außerhalb der Holzplatzgrenze sind zügig aufzulösen. Informationen hierzu im Hübnerbüro.

 

 Mountainbiker

Wir weisen darauf hin, dass das Anlegen von Mountainbikestrecken, sowie das Befahren des Waldes abseits der Forstwege, ausdrücklich verboten sind und von uns unverzüglich zur Anzeige gebracht werden.